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Betreibt wüstenstrom

Klarstellung zum vorläufigen Ende des Rechtsstreits gegen den Journalisten Eckhard Stengel


In verschiedenen Zeitungen und im Internet ist derzeit zu lesen, dass wüstenstrom den Rechtsstreit gegen den Bremer Eckhard Stengel verloren hat und dass dieser nun wieder behaupten darf, wüstenstrom wolle Menschen „umpolen“. Manche gehen in freier Assoziation so weit, zu behaupten, ein Gericht habe festgestellt, dass die Bezeichnung „Umpolung“ für das Tun und Wollen von wüstenstrom angemessen sei und somit jeder wüstenstrom auch damit in Verbindung bringen dürfe.

Dazu stellen wir klar:

Wüstenstrom hatte sich in einer Einstweiligen Verfügung zunächst erfolgreich dagegen zur Wehr gesetzt, dass Herr Stengel bewusst wahrheitswidrig in mindestens 8 Zeitungen in Umlauf gebracht hat, wüstenstrom betreibe „Umpolung“. Nach dessen erfolgreichem Widerspruch, wurde nun unsere Berufung vom Berufungsgericht aus formalen Gründen abgelehnt – insbesondere wurde nun keine Eilbedürftigkeit für das Durchsetzen der ursprünglich beantragten Einstweiligen Verfügung gesehen.

Das bedeutet, dass nun dieses Verfahren vom Gericht beendet wurde – ohne Anhörung, ohne inhaltliche Begründung des Gerichts und ohne die Möglichkeit, dagegen Widerspruch einzulegen (§522 ZPO). Damit hat das Oberlandesgericht von einer Möglichkeit Gebrauch gemacht, die es seit 2002 hat: nämlich die schnelle Beendigung von Gerichtsverfahren durch die Oberlandesgerichte, was in der Fachwelt wegen der Möglichkeit des Missbrauchs und der Willkür sehr kontrovers diskutiert und mitunter vor dem Bundesverfassungsgericht juristisch ausgefochten wird.

Für uns als wüstenstrom heißt das: wir hatten, insbesondere aufgrund der Dauer des Verfahrens, in diesem konkreten Fall keinen Erfolg damit, die öffentliche Verunglimpfung unserer Arbeit untersagen zu lassen. Es steht uns jedoch frei, sowohl gegen Herrn Stengel als auch gegen jede andere Person erneut juristisch vorzugehen, die uns mit verleumdenden Falschaussagen öffentlich diskreditieren möchte. Insbesondere zum Schutz der Menschen, die uns vertrauen und unsere Unterstützung und Begleitung in Anspruch nehmen, werden wir uns hier auch immer wieder gegen Falschaussagen zur Wehr setzen. Schließlich geht es hier nicht einfach um Kritik oder Meinungsunterschiede im öffentlichen Diskurs. Vielmehr nehmen wir den Vorgang wahr als gezielte Kampagne, um uns als „menschenverachtend“ geradezu aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen.

Daher betonen wir nach wie vor, wie wir uns in den Diskurs einbringen wollen und dass wir keine menschenverachtenden Ansichten verbreiten oder unterstützen:

Wüstenstrom hält sich an seine ausgewiesene professionelle Selbstverpflichtung.

Wüstenstrom berät ergebnisoffen.

Wüstenstrom wendet sich gegen Methoden der Beratung aber auch gegen Vorstellungen von Sexualität, die mit dem Begriff „Umpolung“ in Zusammenhang zu bringen sind.

Wer etwas anderes über wüstenstrom aussagt, sagt bewusst die Unwahrheit und hat ausschließlich das Ziel, wüstenstrom zu verleumden, zu diffamieren und unserem Ruf zu schaden.

Umso mehr bedauern wir es, dass Herr Eckhard Stengel auch nach dieser gerichtlichen Entscheidung zeigt, worum es ihm wirklich geht. Entgegen der Ankündigung seiner Rechtsanwältin, dass es keine „Wiederholungsgefahr“ gebe, macht er, wie es die Zeitung taz ausdrückte, „prompt“ von seinem Recht Gebrauch, wüstenstrom als „Homo-Umpoler“ zu bezeichnen, indem er erneut zahlreiche ihm bekannte Zeitungs-Redaktionen anschrieb, damit diese seine Verleumdung erneut verbreiten könnten.

Mit diesem Vorgehen beweist er gleichsam, dass er sich bewusst ist, dass der Begriff der „Umpolung“ rufschädigend wirkt und dass er auch genau dieses Ziel verfolgt. Wir werden auch in Zukunft solche Vorgänge juristisch prüfen lassen müssen.


Tamm, 27. Oktober 2008
Stefan Schmidt
Sprecher, wüstenstrom e.V.


Verweise